Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gamelab GmbH

(Firmenbuchnummer FN600992m Landesgericht Linz) für Verbrauchergeschäfte

Stand 20. Oktober 2023

Abschnitt 1: Geltungsbereich dieser AGB

  1. Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“ genannt) umfasst alle Leistungen der Gamelab GmbH (siehe A. Impressum, im Folgenden auch kurz GL genannt). Dienstleistungen und Warenlieferungen der GL erfolgen damit ausschließlich auf der Grundlage der gegenständlichen AGB. Dies gilt nicht, sofern schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Diese AGB gelten nur für Rechtsgeschäfte zwischen der GL und Verbrauchern. Verbraucher ist jedermann, welcher nicht Unternehmer ist. Unternehmer ist jeder, für den das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Unternehmen in diesem Sinne ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger, wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Verbraucher im obigen Sinne werden im Folgenden als Kunden bzw. Kunde bezeichnet.

 

 

Abschnitt 2: Vertragsabwicklung:

  1. Die gesamte logistische Abwicklung des Vertrages, insbesondere Bestellwesen, Lieferung und Service, Rechnungslegung, Rücktrittserklärung sowie Kundenreklamation erfolgt über die GL bzw. im Auftrag dieser.

 

 

Abschnitt 3: Bestellung, Auftrag, Lieferung, Auslagerung der logistischen Abwicklung des Vertrages

  1. Die Angebote der GL sind freibleibend und unverbindlich; sie sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden zu verstehen.

  2. Bestellungen des Kunden sind für den Kunden ab Zugang bei der GL verbindlich. Die GL wird den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine Annahme des Angebots durch die GL dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn die GL dies in der Zugangsbestätigung ausdrücklich erklärt.

  3. Sollte die GL nicht bereits in der Zugangsbestätigung (siehe Punkt 3.2.) die Annahme des Vertrages erklärt haben, erfolgt die Annahme der Bestellung und damit ein Vertragsabschluss innerhalb von vier Werktagen (Samstag, Sonntag und oberösterreichische Feiertage zählen nicht als Werktag) nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Kunden folgenden Tag.

  4. Die GL weist ausdrücklich darauf hin, dass sie sich die Annahme bzw. Durchführung der Bestellung – insbesondere nach Maßgabe der vorhandenen Liefermöglichkeiten – vorbehalten muss. Die GL behält sich zudem vor, Bestellungen des Kunden abzulehnen bzw. nicht durchzuführen, insbesondere dann, wenn offene Rechnungen aus anderen Bestellungen des Kunden bestehen. Die GL ist weiter berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen. Dem Kunden erwachsen hieraus keine wie immer gearteten Ansprüche. Sollte die GL die Bestellung nicht annehmen, wird dies dem Kunden ebenfalls binnen vier Werktagen (Samstag, Sonntag und oberösterreichische Feiertage zählen nicht als Werktag) nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Kunden folgenden Tag mitgeteilt, allfällige vom Kunden bereits geleistete Zahlungen werden diesem zurückerstattet.

  5. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte oder Ansprüche, egal welcher Art und/oder welchen Umfangs, gegen die GL abgeleitet werden können.

  6. Gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Kunden an den Vertragsgegenstand bzw. an die von der GL zu erbringenden Leistungen bzw. sonstige Zusatzleistungen und – Lieferungen von der GL bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die GL. Nachträgliche Änderungswünsche können – ohne Rechtsanspruch des Kunden – nur im Ausnahmefall und gegen entsprechenden Kostenersatz durchgeführt werden.

 

 

Abschnitt 4: Liefertermine und Fristen

  1. Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen oder -fristen zwischen der GL und dem Kunden bedarf der Schriftform.

  2. Vereinbarte (auch aus Lieferterminen abzuleitende) Lieferfristen beginnen nicht, bevor alle zur Erfüllung der Verpflichtungen von der GL erforderlichen technischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen, Zahlungen oder Anzahlungen oder sonstigen Leistungen des Kunden bei der GL eingelangt sind.

  3. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware das Werk/Lager – bei Streckengeschäften das Werk/Lager des Lieferanten – rechtzeitig verlassen hat oder – bei Abholung durch den Kunden – die Lieferung versandbereit ist und dem Kunden dies rechtzeitig mitgeteilt wird.

  4. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von der GL, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens der Vorlieferanten bzw. bei der GL, berechtigen die GL dazu, wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

 

 

Abschnitt 5: Rücktrittsrecht

  1. Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht zu. Die Frist beginnt am Tag der Bestellung. Um das Rücktrittsrecht geltend zu machen, muss der Kunde der GL innerhalb von 14 Werktagen nach der Bestellung von seinem Rücktritt unterrichten. Sollte der Kunde seinen Wohnsitz in einem Land haben, in welchem für Verbraucher längere Rücktrittsfristen gelten so gelten die Fristen des Wohnsitzlandes. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und in schriftlicher Form (z.B. Brief oder E-Mail) erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung: Gamelab GmbH, Blumauerstraße 35, 4020 Linz, Österreich bzw. hallo@gamelab.co.at.
    Paketversandfertige Waren müssen vollständig, d. h. einschließlich aller Zubehörteile, Bedienungsanleitungen und Verkaufsverpackung, mindestens aber in einer geeigneten Transportverpackung zurückgesandt werden. Mit der fristgemäßen Ausübung des Rücktrittsrechts wird der zwischen dem Kunden und der GL geschlossene Vertrag aufgelöst. Bereits erhaltene und erbrachte Leistungen sind zurückzugeben und zurückzuzahlen, gezogene Nutzungen sind herauszugeben. Der Kunde darf die Ware in dem Maße prüfen, wie es in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Aufgerubbelte Gutscheinkarten sind vom Rücktrittsrecht ausgenommen. Die GL weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde Wertersatz zu leisten hat, wenn dieser die Ware ganz oder teilweise nicht zurückgewähren kann oder wenn der Kunde die Ware durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme verschlechtert hat. Wenn der Kunde die Zahlung eines Wertersatzes vermeiden möchten, sollte dieser die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was den Wert der Ware beeinträchtigen könnte. Für Verschlechterungen ist z. B. dann Wertersatz zu leisten, wenn die Ware oder Zubehörteile beschädigt sind, wenn Teile der Ware fehlen oder unverhältnismäßig verunreinigt sind.

  2. Rücksendungen – Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) oder – wenn dem Kunden die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit der Bestellung und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

    Rücksendeadresse:
    Gamelab GmbH
    Blumauerstr. 35
    4020 Linz
    Austria

  3. Kaufpreiserstattung – Sobald die Rücksendung bei der GL eingetroffen ist und geprüft wurde, erhält der Kunde per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang der Retoure. Die GL wird den Betrag innerhalb weniger Tage zurückerstatten, sofern die Ware in erstattungsfähigem Zustand ist. Die Rücksendung ist frei an die GL zu senden, da die GL keine unfreien Pakete oder Sendungen annimmt.
    Abhängig von der Zahlungsweise erhält der Kunde:

    • bei Kreditkartenzahlung eine Gutschrift auf dem benützten Kreditkartenkonto.
    • bei Zahlung per PayPal eine Gutschrift auf das benützte PayPal-Konto.
    • Bei Sofort-Überweisung eine Gutschrift auf das benützte Bankkonto

 

 

Abschnitt 6: Annahmeverzug, Gefahrenübergang

  1. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, hat die GL das Recht, entweder die Ware bei der GL unter Anrechnung einer Lagergebühr von 0,1 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag einzulagern und auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder aber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für den Fall, dass die GL von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, hat der Kunde zusätzlich zu den Lagerkosten einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages zu bezahlen.

  2. Bei Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Übergabe, im Falle des Annahmeverzuges ab dem Tag des Verzuges auf den Kunden über.

 

 

Abschnitt 7: Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer ab Werk bzw. Auslieferungslager von der GL, bei Streckengeschäften ab Werk bzw. Auslieferungslager des Lieferanten.

  2. Als Preis gilt der für die jeweilige Lieferung am Tag der Bestellung gültige Website-Preis als vereinbart. Die bestellten Waren können per „Überweisung“, „Sofort-Überweisung“, „Kreditkarte“ oder „PayPal“ bezahlt werden. Die GL liefert die bestellte Ware, sobald die Zahlung bei der GL eingegangen ist, beziehungsweise bei „Pre-Order“ und „Vorbestellung“ alsbald die Ware bei der GL verfügbar ist. Zahlungen an Angestellte oder sonstige Vertreter von der GL, die nicht ausdrücklich schriftlich zum Inkasso ausgewiesen sind, wirken nicht schuldbefreiend.

  3. Rechnungen der GL – auch Teilrechnungen – sind Spesen- und abzugsfrei, insbesondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig. Wechsel oder Schecks werden nur nach gesonderter Vereinbarung angenommen. Es bleibt der GL vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach eigenem Ermessen zu widmen.

  4. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten und gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die GL nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren vom Kunden zurückzuverlangen. Weiters ist der Kunde verschuldensunabhängig dazu verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat zu bezahlen, wobei wir berechtigt sind, darüberhinausgehende Bankzinsen im üblichen Ausmaß geltend zu machen. Der Kunde hat darüber hinaus die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten (BGBl141/1996 in der geltenden Fassung) über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern eine Mahnung durch die GL erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15 zu bezahlen.

  5. Bei Zahlung mittels Scheck, Wechsel, Bank- oder Kundenkarten wird die Forderung der GL erst mit deren Einlösung getilgt. Solche Zahlungsarten sind nur dann zulässig, sofern sie ausdrücklich vorher vereinbart wurden. Diskontspesen trägt in jedem Fall der Kunde.

  6. Wird dem Kunden gesondert eine längere Zahlungsfrist eingeräumt, gilt die Zahlung als gestundet (reine Stundung); im Fall der Überschreitung der Zahlungsfrist wird die Stundung hinfällig.

 

 

Abschnitt 8: Liefer- und Versandkosten

  1. Liefer- und Versandkosten sind unter ‚Liefer- und Versandkosten‘ im Webshop angegeben.

 

 

Abschnitt 9: Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher der GL gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Auftrag zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen (samt Zinsen und Nebenkosten), im alleinigen Eigentum von der GL (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind.

  2. Der Kunde darf bis zur Begleichung der Forderung von der GL über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

  3. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln.

  4. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für die GL, ohne dass diese dadurch verpflichtet wird. Die neue Sache geht in das Eigentum von der GL über. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der GL nicht gehörenden Waren erwirbt die GL Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.

  5. Bei Pfändung durch Dritte oder bei sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von der GL hinzuweisen und muss der Kunde der GL unverzüglich Anzeige erstatten.

  6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die GL berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder nach Wahl gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

  7. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt ist der Kunde ohne Anrechnung auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden (insbesondere Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird zudem die gesamte Restschuld sofort fällig. Die GL ist in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware steht es im Ermessen von der GL, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Ware zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Waren ein angemessenes Benützungsentgelt zu berechnen.

 

 

Abschnitt 10: Gewährleistung, Schadenersatz, Abtretungsverbot, Garantien

  1. Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Die GL übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind.

  3. Die im Rahmen der Gewährleistung vorzunehmende Verbesserung oder Austausch werden – mangels anderer Vereinbarung – binnen einer Frist von sechs Wochen vorgenommen.

  4. Bei Nachlieferungen übernimmt die GL für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine Gewähr.

  5. Für den Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haftet die GL nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschulden oder bei Vorsatz und groben Verschulden der für die GL tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche die GL bereits bei leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

  6. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen ist unzulässig.

  7. Sofern die GL ausdrücklich Garantien zugesagt hat, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Waren, insbesondere fachgerechter Installierung, Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten ausschließlich deren Garantiebedingungen.

  8. Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produkt- bzw. Wareninformationen gegeben werden sowie Pflege- bzw. Montagehinweise sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen. Von einer über die definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt.

  9. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Die GL haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Handelssystems noch für technische und elektronische Fehler während einer Verkaufshandlung, auf die die GL keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.

 

 

Abschnitt 11: Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder dem Vertrag gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages.

  2. Für Kunden mit einem außerhalb der Republik Österreich gelegenem Wohnsitz ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen ausschließlich das sachlich für 4020 Linz, Österreich zuständige Gericht.

 

 

Abschnitt 12: Adressenänderung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich an die GL bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die der GL zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.

Impressum:


Gamelab GmbH

Blumauerstraße 35
4020 Linz, Österreich
hallo@gamelab.co.at
+43 664 830 4424

Behörde gem. ECG: Magistrat der Stadt Linz
Kammer: Wirtschaftskammer Oberösterreich
Sitz der Gesellschaft: Linz
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsjahr: 2023
Geschäftsführung: Mag. Carina Schmiedseder
Firmenbuchgericht: Landesgericht Linz
Firmenbuchnummer: 600992m
GLN: 9110033505692
UID: ATU79350257

Weitere Informationen: WKO Oberösterreich

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